KOSTENÜBERNAHME

 

GESETZLICH VERSICHERTE

Damit die Kosten der Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Beihilfe übernommen werden, muss als wichtigste Voraussetzung eine psychische Erkrankung nach ICD-10 vorliegen.

Zudem muss die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der psychotherapeutischen Behandlung bei ausreichend guter Prognose eines Behandlungserfolges festgestellt werden (Erfüllung der Kriterien der Psychotherapie-Richtlinien).

Die Kosten werden dann direkt mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet.

 

PRIVAT VERSICHERTE

Bei Patienten, die privat versichert sind, hängt der formale Ablauf von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Die Leistungen sind nicht einheitlich geregelt und somit variiert die Kostenübernahme je nachdem, was Sie und Ihre Versicherung vertraglich vereinbart haben. Manche privaten Versicherungen übernehmen jährliche Maximalleistungen (z.B. maximal 20 Stunden), andere haben eine Maximalleistung für den Behandlungsfall. 

Sie sollten deshalb vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang Kosten für eine geplante Behandlung übernommen werden. Anschließend können Sie sich bereits die notwendigen Formulare zur Therapiebeantragung (falls erforderlich) zuschicken lassen. Es ist ratsam sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.  

Quartalsweise erhalten Sie dann eine Rechnung, die Sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und mir.

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) in den letzten 27 Jahren nicht erhöht wurde, folge ich der Empfehlung des DPtV und wende den erhöhten 3,1 fachen Steigerungssatz an. Dies stellt eine Angleichung des Honorars an die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen dar.

Die Kosten einer Gruppentherapiesitzung setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr von 54,19 €1 und einem dynamischen Anteil, der sich analog zur gesetzlichen Krankenkasse an der Gruppengröße orientiert2. Hierfür schließe ich mit Ihnen einen Honorarvertrag ab. Bitte beachten Sie, dass hier ein Kostenanteil für Sie je nach Ihrem Versicherungsschutz entstehen kann. 

 

SELBSTZAHLER

Wenn Sie als Selbstzahler die Kosten für eine Behandlung privat tragen möchten, beziehe ich mich bei der Rechnungsstellung auf die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dafür wende ich in der Regel den 3,1 fachen Steigerungssatz an. Die Kosten für ein verhaltenstherapeutisches Einzelgespräch (GOP 870) liegen beispielsweise bei 135,53 € für 50 Minuten. Die Kosten einer Gruppentherapiesitzung setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr von 54,19 € und einem dynamischen Anteil, der sich analog zur gesetzlichen Krankenkasse an der Gruppengröße orientiert.

 

1 3,1 facher Steigerungssatz der zweifachen GOP 871 Gruppenbehandlung à 50 Minuten

2 Dynamischer Anteil: 3 TN = 53,26 €, 4 TN = 36,36 €, 5 TN = 26,25 €, 6 TN = 19,47 €, 7 TN = 14,53 €, 8 TN = 11,08 € (Stand 12/2023)