KOSTENÜBERNAHME

 

GESETZLICH VERSICHERTE

Damit die Kosten der Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Beihilfe übernommen werden, muss als wichtigste Voraussetzung eine psychische Erkrankung nach ICD-10 vorliegen.

Zudem muss die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der psychotherapeutischen Behandlung bei ausreichend guter Prognose eines Behandlungserfolges festgestellt werden (Erfüllung der Kriterien der Psychotherapie-Richtlinien). Die Kosten werden dann direkt mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet.

PRIVAT VERSICHERTE

Bei Patienten, die privat versichert sind, hängt der formale Ablauf von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Die Leistungen sind nicht einheitlich geregelt und somit variiert die Kostenübernahme je nachdem, was Sie und Ihre Versicherung vertraglich vereinbart haben. Manche privaten Versicherungen übernehmen jährliche Maximalleistungen (z.B. maximal 20 Stunden), andere haben eine Maximalleistung für den Behandlungsfall. 

Sie sollten deshalb vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang Kosten für eine geplante Behandlung übernommen werden. Anschließend können Sie sich bereits die notwendigen Formulare zur Therapiebeantragung (falls erforderlich) zuschicken lassen. Es ist ratsam sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.  

Quartalsweise erhalten Sie dann eine Rechnung, die Sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und mir. 

Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

SELBSTZAHLER

Bei der Abrechnung orientiere ich mich ebenfalls an dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nach aktuellem Stand belaufen sich die Kosten auf: 100 € pro Beratungs- / Therapiestunde.