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INFORMATIONEN

Hier versuche ich für Sie die wichtigsten Informationen zusammenzustellen, damit Sie den Weg in Ihre ambulante Psychotherapie leichter finden:

Wege zur Psychotherapie – Wie erhalte ich einen Therapieplatz?

https://www.wege-zur-psychotherapie.org/

https://www.kvsh.de/terminservicestelle

Flyer (DPtV) – Wenn ich es alleine nicht mehr schaffe…

Flyer (DPtV) – Wenn mein Kind leidet… – Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen

Was ist die Psychotherapeutische Sprechstunde?

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/psychotherapeutische-sprechstunde.html

Wartezeiten für einen Therapieplatz

Leider stehen nur in begrenztem Umfang Therapieplätze zur Verfügung, so dass in Psychotherapeutischen Praxen meist längere Wartezeiten bis zur Behandlung und Wartelisten entstehen. Therapieplätze bleiben aufgrund der aufwändigen Behandlungsform meist zwischen 6 und 18 Monaten belegt.

Dokumentieren Sie Ihre Versuche, die Sie unternommen haben, um einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten zu bekommen und halten Sie die Ihnen genannten Wartezeiten fest, die Ihnen mitgeteilt wurden. In Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse haben Sie ggf. die Möglichkeit, sich an einen approbierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zu wenden, der nach dem Kostenerstattungsverfahren arbeitet. 

Flyer (DPtV) – Wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde…

Was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Wenn Sie nicht innerhalb einer angemessen Wartezeit einen Therapieplatz bei einem niedergelassen Vertragspsychotherapeuten finden können, darf Ihre Therapie auch von einem approbierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis durchgeführt werden.

Allerdings muss die Kostenerstattung dringend vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden, sonst müssen Sie die Kosten ohne Zusage selbst tragen. Jeder Antrag auf Kostenerstattung wird einzeln geprüft, eine Bewilligung der gesetzlichen Krankenkasse ist eine Einzelfallentscheidung und liegt in deren Ermessensspielraum. Eine Ablehnung der Kostenübernahme ist daher möglich.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen der Kostenübernahme einer außervertraglichen Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren.